weniger ist mehr
Wie Stiftungen Förderungen unkompliziert vereinbaren können
Ist die Entscheidung über eine Förderung gefallen, wird zwischen der Stiftung und der geförderten Organisation eine Rechtsbeziehung begründet. Im einfachsten Fall überweist die Stiftung Geld auf das Konto der Organisation und lässt sich bestätigen, dass die Mittel für die gemeinnützigen Zwecke der Organisation verwendet werden. Am anderen Ende des Spektrums stehen ausgefeilte Fördervereinbarungen mit Zwischenzielen, Bedingungen, Garantien, Nebenbestimmungen und einem Konvolut von Anlagen. Der Aufwand dafür lässt sich nahezu beliebig in die Höhe treiben.
Neben Kosten für eine anwaltliche oder steuerliche Prüfung kostet die Aushandlung detaillierter Vereinbarungen vor allem Zeit und Nerven und kann im schlechten Fall die Atmosphäre der Zusammenarbeit nachhaltig vergiften. Andererseits schaffen Vereinbarungen Verbindlichkeit, die gerade dann für die geförderte Organisation Gold wert ist, wenn sie auf dieser Grundlage Personal einstellen möchte. Bei mehrjährigen Förderungen helfen Vereinbarungen, den Überblick zu behalten, für wann welche Beträge zugesagt sind. Und die Aushandlung von Vereinbarungen kann Augenhöhe herstellen, wenn beide Seiten mit ihren Anliegen zum Zug kommen.
Die Richtschnur sollte sein: So viel wie nötig regeln, aber so knapp wie möglich. Vereinbarungen lösen keine Probleme zwischen Organisationen oder Menschen. Im besten Fall dienen sie als Referenz, worauf man sich vorab verständigt hatte, und regeln ein Verfahren zur Problemlösung. Aber kein Vertrag schützt davor, dass ein Projekt nicht so läuft wie geplant.